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Staatskanzlei

Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung

Was ist eine Rechtskraftbescheinigung?

Eine Rechtskraftbescheinigung bestätigt, dass ein Entscheid einer Behörde oder eines Gerichts rechtskräftig geworden ist.

Mit der Rechtskraft wird der Entscheid verbindlich. Er kann nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln angefochten werden und darf vollzogen oder für weitere Verfahren und administrative Schritte verwendet werden.

Wann ist das Kantonsgericht zuständig, wann der Regierungsrat?

Es gibt zwei Arten von Rechtskraftbescheinigungen:

  • Für die Bescheinigung von Entscheiden des Kantonsgerichts oder von Entscheiden, die beim Kantonsgericht angefochten werden können, ist das Kantonsgericht zuständig.
  • Für die Bescheinigung von Entscheiden, die beim Regierungsrat angefochten werden können, ist die Staatskanzlei zuständig.

Rechtskraftbescheinigung – Kantonsgericht

> Wichtig: Ein Gesuch muss schriftlich per Post oder persönlich am Schalter eingereicht werden!

  • Für die Ausstellung ist ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dem Gesuch ist der vollständige Entscheid (im Original oder als Kopie) beizulegen.
  • Bitte geben Sie Ihre aktuelle Adresse sowie eine Telefonnummer für allfällige Rückfragen an.
  • Das Gesuch kann auch persönlich am Schalter abgegeben werden.

 


Rechtskraftbescheinigung – Regierungsrat

Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung

Wenn Sie wissen möchten, ob gegen einen Entscheid einer Vorinstanz, der beim Regierungsrat angefochten werden kann, ein Rechtsmittel eingelegt wurde, können Sie bei der Staatskanzlei ein schriftliches Gesuch einreichen.

Je nach Zeitpunkt der Gesuchsstellung erhalten Sie:

  • eine Rechtskraftbescheinigung oder
  • eine Bestätigung, dass kein Rechtsmittel erhoben wurde.

Bedeutung der Rechtskraftbescheinigung
Die Rechtskraftbescheinigung bestätigt die Rechtskraft eines Entscheids einer Vorinstanz. Dies ist der Fall, wenn:

  • kein Rechtsmittel beim Regierungsrat eingegangen ist und
  • der Entscheid der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen ist.

Bedeutung der Bestätigung
Die Bestätigung bescheinigt, dass

  • bis zum Ausstellungsdatum kein Rechtsmittel gegen den vorinstanzlichen Entscheid beim Regierungsrat eingegangen ist.

Bestellung
Für die Ausstellung ist ein schriftliches Gesuch (per Post oder per E-Mail) beim Sekretariat des Regierungsrates einzureichen. Dem Gesuch ist eine Kopie des vorinstanzlichen Entscheids beizulegen.