Rechtskraftbescheinigung oder Bestätigung

Wenn Sie wissen wollen, ob gegen einen Entscheid einer Vorinstanz, der beim Regierungsrat angefochten werden kann, ein Rechtsmittel eingelegt wurde, können Sie mit einem schriftlichen Gesuch bei der Staatskanzlei das entsprechende Dokument verlangen. Entweder erhalten Sie eine Rechtskraftbescheinigung oder eine Bestätigung.

Rechtskraftbescheinigung

Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheids einer Vorinstanz. Dies ist der Fall, wenn beim Regierungsrat kein Rechtsmittel eingegangen ist und der Entscheid der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen ist.

Bestätigung

Mit der Bestätigung wird bescheinigt, dass gegen den vorinstanzlichen Entscheid bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung kein Rechtsmittel beim Regierungsrat eingegangen ist.

Bestellung und Kosten

Für die Ausstellung ist ein schriftliches Gesuch (per Post oder per E-Mail) einzureichen, dem eine Kopie des vorinstanzlichen Entscheids beizulegen ist. Die  Rechtskraftbescheinigung sowie die Bestätigung sind kostenpflichtig. Es wird eine Pauschale von Fr. 35.– verrechnet. Die Rechnung wird mit der Bescheinigung oder der Bestätigung per Post zugestellt.

Sekretariat Regierungsrat

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Standort


Paketpost

6003 Luzern


Telefon
041 228 87 07

E-Mail
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