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Kurzbeschreibung
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Unvereinbarkeitsvorschriften legen fest, wer in bestimmten Behörden und Gremien nicht Einsitz nehmen darf. Gründe für eine Unvereinbarkeit können in der Person (z. B. Ehe oder Verwandtschaft), in deren beruflicher Tätigkeit oder in einer bestimmten amtlichen Funktion liegen. Die geltenden Bestimmungen sind teilweise alt und nur übergangsweise in der Kantonsverfassung geregelt. Deshalb sollen sie nun auf Gesetzesstufe aktualisiert und erweitert werden. Zur Änderung vorgesehen sind 18 Gesetze in Form eines Mantelerlasses.
Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool "E-Mitwirkung" durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis am 16. Januar 2026 über E-Mitwirkung einzureichen.
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