Totalrevision des Gesetzes über die Niederlassung und den Aufenthalt

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Das kantonale Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt von 1948 wurde gelegentlich angepasst, ist aber insgesamt veraltet. Die Totalrevision soll das Gesetz an den bereits existierenden elektronischen Datenaustausch anpassen sowie sprachlich und inhaltlich modernisieren. Künftig ist zudem keine Hinterlegung eines Heimatscheines mehr vorgesehen.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool "E-Mitwirkung" durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis am 15. Dezember 2025 in der E-Mitwirkung einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 01.09.2025
Vernehmlassungsfrist bis 15.12.2025
Unterlagen Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Gesetzesentwurf Gesetz über das Einwohnermeldewesen
Synopse