Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden (SRL Nr. 848): Steuerbefreiung Assistenz- und Therapiehunde, Vernehmlassung

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
Vernehmlassung Beginn 01.09.2023
Vernehmlassungsfrist bis 30.11.2023
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL Nr. 848: Gesetz über das Halten von Hunden
Aktuelle Verordnungsgrundlage SRL Nr. 849: Verordnung über das Halten von Hunden
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Änderungsentwurf Gesetz über das Halten von Hunden
Änderungssynopse Gesetz über das Halten von Hunden
Änderungsentwurf Verordnung über das Halten von Hunden
Änderungssynopse Verordnung über das Halten von Hunden

Zugangslink zum Fragebogen Onlineformular

Auskunft Sarah Däpp, Veterinärdienst, sarah.daepp@lu.ch und 041 228 61 47
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