Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung

Für betreuungsbedürftige Kinder und Jugendliche, Menschen mit Behinderungen sowie für Menschen mit Suchtproblematiken regelt das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG; SRL Nr. 984) den staatlichen Versorgungsauftrag. Am 1. Januar 2020 traten die Änderungen des SEG und die Änderung der dazugehörigen Verordnung (SEV, SRL Nr. 894b) in Kraft. Ziel dieser Teilrevision ist, die Aufgaben und Organisation der für die Beratung und Abklärung des Bedarfs von ambulanten Leistungen zuständigen Stellen zu konkretisieren. Weiter sollen Erfahrungen aus der Einführungsphase in Bezug auf die ambulanten Leistungen, die Subjektfinanzierung und den Gesuchsprozess soweit sinnvoll rechtlich verankert werden.

Vernehmlassung Beginn 07.12.2022
Vernehmlassungsfrist bis 20.03.2023
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL NR. 894b - Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)
Unterlagen

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Änderungsentwurf
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Auskunft Heidi Schwander, Leiterin Abteilung Behinderung und Diversität, heidi.schwander@lu.ch und 041 228 72 92
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