Teilrevision des Sozialhilfegesetzes (SRL Nr. 892) - Einführung der Teilbevorschussung von Alimenten

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Die Alimentenbevorschussung weist im Kanton Luzern einen massiven Schwelleneffekt auf. Dieser Schwelleneffekt kann durch die Einführung der Teilbevorschussung vermieden werden. Der Erwerbsanreiz wird dadurch verbessert und der Grundsatz „Arbeit muss sich lohnen“ gestärkt.
Vernehmlassung Beginn 04.01.2019
Vernehmlassungsfrist bis 05.04.2019
Aktuelle Gesetzesgrundlage SRL 892 - Sozialhilfegesetz (SHG)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Gesetzesentwurf
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Synopse
Fragebogen

 

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