Das coronabedingte Defizit im Voranschlag 2021 soll in der aktuellen Situation weder mit einer Steuererhöhung noch mit Sparpaketen aufgefangen werden. Solche Massnahmen würden die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise massiv verstärken. Dies hat zur Folge, dass die Schuldenbremse für das Jahr 2021 gelockert werden muss. Die Schuldenbremse kann nur eingehalten werden, wenn das Defizit nicht mehr als 28,9 Millionen Franken beträgt. Der Voranschlag 2021 geht jedoch von einem Defizit vom 49,8 Millionen Franken aus. Darum hat der Regierungsrat, basierend auf der Kantonsverfassung, per 1. August 2020 eine Lockerung der Schuldenbremse für den Voranschlag 2021 vorgenommen. Der Aufwandüberschuss darf im Jahr 2021, anders als heute, über 4 Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit liegen.
Aufgrund der jährlichen Aufwandüberschüsse von rund 50 Millionen Franken in den Planjahren 2022 bis 2024 sinkt der Saldo des statistischen Ausgleichskontos per Ende 2024 mit 47,8 Millionen Franken unter die von der Schuldenbremse vorgegebene Grenze von 100 Millionen Franken. Deshalb muss der Regierungsrat zwingend Massnahmen einleiten und diese im AFP 2022-2025 integrieren.