Erfolgsrechnung

Die zukünftige Wirtschaftsentwicklung ist als Folge der Corona-Pandemie sehr unsicher. Aus diesem Grund beurteilen wir laufend, ob weitere Massnahmen notwendig sind.

Erfolgsrechnung
  

Das coronabedingte Defizit im Voranschlag 2021 soll in der aktuellen Situation weder mit einer Steuererhöhung noch mit Sparpaketen aufgefangen werden. Solche Massnahmen würden die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Krise massiv verstärken. Dies hat zur Folge, dass die Schuldenbremse für das Jahr 2021 gelockert werden muss. Die Schuldenbremse kann nur eingehalten werden, wenn das Defizit nicht mehr als 28,9 Millionen Franken beträgt. Der Voranschlag 2021 geht jedoch von einem Defizit vom 49,8 Millionen Franken aus. Darum hat der Regierungsrat, basierend auf der Kantonsverfassung, per 1. August 2020 eine Lockerung der Schuldenbremse für den Voranschlag 2021 vorgenommen. Der Aufwandüberschuss darf im Jahr 2021, anders als heute, über 4 Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit liegen.

Aufgrund der jährlichen Aufwandüberschüsse von rund 50 Millionen Franken in den Planjahren 2022 bis 2024 sinkt der Saldo des statistischen Ausgleichskontos per Ende 2024 mit 47,8 Millionen Franken unter die von der Schuldenbremse vorgegebene Grenze von 100 Millionen Franken. Deshalb muss der Regierungsrat zwingend Massnahmen einleiten und diese im AFP 2022-2025 integrieren.

Wir erwarten nach einem Einbruch im Steuerjahr 2020 ab 2022 eine Normalisierung
 

Erfolgsrechnung
  

Die Staatssteuererträge der natürlichen Personen (NP) steigen im Budget 2021 gegenüber dem Vorjahresbudget. Die noch verbleibenden Corona-Auswirkungen werden bei den NP durch das ordentliche Wachstum mehr als kompensiert. Bei den juristischen Personen (JP) fallen die Erträge gegenüber dem Vorjahresbudget deutlich tiefer aus, hauptsächlich infolge coronabedingter Mindereinnahmen. Bei den JP muss auch in den Folgejahren mit reduzierten Erträgen gerechnet werden.
Die Erträge aus dem Anteil an der direkten Bundessteuer sinken im Vergleich zum Vorjahresbudget, aufgrund der Veranlagungssystematik des Bundes um ein Jahr verzögert, ebenfalls deutlich.

Das Wachstum der Staatssteuererträge der natürlichen Personen setzt sich in den Planjahren 2022 bis 2024 fort. Dabei ist berücksichtigt, dass ab Planjahr 2024 die mit der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 beschlossene und befristete Erhöhung der Vermögenssteuer wegfällt. Aufgrund der Verrechnung von Verlustvorträgen in Folgejahren dauert es bei den juristischen Personen bis zur Normalisierung aufgrund der Corona-Krise voraussichtlich wesentlich länger. Die Wachstumsraten bei den direkten Bundessteuern sind gleich wie bei den Staatssteuern, jedoch aufgrund der Veranlagungssystematik um ein Jahr verschoben. Insgesamt setzt sich der Anstieg fort (blaugestrichelte Linie). Dieses Wachstum übertrifft den Rückgang beim Nationalen Finanzausgleich. Gesamthaft steigen die Erträge zwischen 2021 und 2024 weiter an (graugestrichelte Linie).

*Im Budget 2020 steigen die direkten Steuererträge gegenüber den Vorjahren deutlich (AFR18, STAF, kantonale Steuergesetzrevision 2020 und allgemeines Wachstum). Hauptsächlich infolge der Corona-Pandemie werden für das Jahr 2020 jedoch wesentlich tiefere Erträge prognostiziert. Hochrechnung I 2020: 1'636 Millionen Franken.

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