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Finanzdepartement

Totalrevision Finanzausgleich FAG

Der Regierungsrat des Kantons Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) setzen einen Auftrag des Kantonsrats um. Sie gehen gemeinsam die Totalrevision des Finanzausgleichs an. Ausgangspunkt bildet das Postulat P 301 von Guido Müller im Namen der Kommission Wirtschaft und Abgaben über die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes, welches der Kantonsrat am 2. Dezember 2024 einstimmig für erheblich erklärt hatte. Bereits im Rahmen der Debatte zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Jahr 2024 rückte eine Totalrevision in den Fokus. 

Im Mai 2026 haben sowohl der Regierungsrat als auch der VLG-Vorstand den Projektauftrag verabschiedet. Ziel des gemeinsamen Projekts ist es, den bestehenden Finanzausgleich vertieft zu analysieren; insbesondere hinsichtlich seiner Wirkungen, Anreize und langfristigen Tragfähigkeit. Im Verlauf des Projekts ist neben einer umfassenden Analyse des aktuellen Systems und der Durchführung einer Themenumfrage, auch ein Vergleich mit den Finanzausgleichssystemen anderer Kantone vorgesehen. Dadurch sollen bewährte Modelle und mögliche Verbesserungsansätze identifiziert werden. Die Arbeiten werden ergebnisoffen geführt. Zu guter Letzt werden die konkreten Reformvorschläge ausgearbeitet und die erarbeiteten Vorschläge in den politischen Prozess überführt. 

Bis Ende 2027 sollen dem Regierungsrat konkrete Reformvorschläge unterbreitet werden. Nach einer Vernehmlassung werden diese Vorschläge für die Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes im Kantonsrat behandelt. Das Projekt bildet damit eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs im Kanton Luzern und für eine nachhaltige Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Ziel ist es, dass der neue Finanzausgleich ab dem Jahr 2030 wirkt.