|
Kurzbeschreibung
|
Der Kanton Luzern entwickelt die Ausbildungsfinanzierung gezielt weiter. Der Regierungsrat legt einen Entwurf für die Teilrevision des Stipendiengesetzes vor und eröffnet dazu eine breite Vernehmlassung. Im Zentrum stehen zwei Massnahmen: Der Kanton will den Pro-Kopf-Beitrag erhöhen und Erwachsenen den Zugang zu einem Berufsabschluss erleichtern. So stärkt Luzern die Bildungschancen über alle Lebensphasen hinweg und sichert langfristig den Fachkräftebedarf.
Der Regierungsrat schickt die entsprechende Vorlage bis am 15. April 2026 in die Vernehmlassung und lädt interessierte Kreise ein, ihre Perspektiven aktiv einzubringen.
|
|
Aktuelle Gesetzesgrundlage
|
Stipendiengesetz, StipG; SRL Nr. 575
|
|
Aktuelle Verordnungsgrundlage
|
Stipendienverordnung, StipV; SRL Nr. 575a
|
|
Auskunft
|
Bei Rückfragen kontaktieren Sie Daniel Preckel, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Telefon: +41 41 228 5279, Mail: daniel.preckel@lu.ch
|