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Teilrevision Stipendienwesen - Vernehmlassungsverfahren

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern entwickelt die Ausbildungsfinanzierung gezielt weiter. Der Regierungsrat legt einen Entwurf für die Teilrevision des Stipendiengesetzes vor und eröffnet dazu eine breite Vernehmlassung. Im Zentrum stehen zwei Massnahmen: Der Kanton will den Pro-Kopf-Beitrag erhöhen und Erwachsenen den Zugang zu einem Berufsabschluss erleichtern. So stärkt Luzern die Bildungschancen über alle Lebensphasen hinweg und sichert langfristig den Fachkräftebedarf.

Der Regierungsrat schickt die entsprechende Vorlage bis am 15. April 2026 in die Vernehmlassung und lädt interessierte Kreise ein, ihre Perspektiven aktiv einzubringen.

Vernehmlassung Beginn 08.01.2026
Vernehmlassungsfrist bis 15.04.2026
Aktuelle Gesetzesgrundlage

Stipendiengesetz, StipG; SRL Nr. 575

Aktuelle Verordnungsgrundlage Stipendienverordnung, StipV; SRL Nr. 575a
Unterlagen

- Einladungsschreiben inkl. Adressaten

- Teilrevision Stipendienwesen, Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf (Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge)

- Teilrevision Stipendiengesetz Synopse

- Teilrevision Stipendiengesetz SRL 575 Vernehmlassungsversion

- Medienmitteilung

 

Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahme ausschliesslich über den ONLINE-Fragebogen in.
Auskunft Bei Rückfragen kontaktieren Sie Daniel Preckel, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Telefon: +41 41 228 5279, Mail: daniel.preckel@lu.ch
Stellungnahmen (müssen elektronisch eingereicht werden) E-Mail