Strukturförderung für Kulturbetriebe im Kanton Luzern

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Die strukturelle Förderung der Kulturbetriebe im Kanton Luzern soll in Zukunft gemeinsam von Kanton und Standortgemeinden getragen werden. Es ist vorgesehen, dass ausgewählte mittelgrosse Kulturinstitutionen zukünftig unter Mitwirkung einer neu zu schaffenden Kommission von Kanton und Standortgemeinden gemeinsam Beiträge für ihre Strukturkosten erhalten. Dafür schliessen Kanton und Standortgemeinden mit den Trägerschaften der Kulturbetriebe gemeinsame mehrjährige Leistungsvereinbarungen ab. Die Kosten der zukünftigen Strukturförderung tragen der Kanton und die Standortgemeinden partnerschaftlich zu je 50 Prozent.

Vernehmlassung Beginn 19.02.2025
Vernehmlassungsfrist bis 31.05.2025
Unterlagen

- Synopse Kulturförderungsgesetz (SRL Nr. 402) Änderung

- Kulturförderungsgesetz SRL Nr. 402 (Entwurf RR vom 11.02.2025) 

- Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf

- Einladung zur Vernehmlassung inkl. Adressatinnen und Adressaten

- Mitteilung Strukturförderung für mittelgrosse Kulturbetriebe: Kanton Luzern startet Vernehmlassung

- Die Stellungnahme erfolgt ausschliesslich digital. Die Vernehmlassungsfragen finden Sie im Online-Formular. 

Auskunft Für Auskünfte steht Ihnen Marco Castellaneta, Leiter der Dienststelle Kultur (Tel. 041 228 75 16, marco.castellaneta@lu.ch) zur Verfügung.