|
Kurzbeschreibung
|
Ab 1. Januar 2028 sollen das Luzerner Kantonsblatt sowie die Gesetzessammlung des Kantons Luzern vollumfänglich digital erscheinen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes legt dafür die bislang fehlenden rechtlichen Grundlagen. Die Totalrevision des Publikationsgesetzes geht auf den Beschluss des Regierungsrates vom 15. April 2025 zurück. Darin ist festgehalten, dass das Luzerner Kantonsblatt als allgemeines Publikationsorgan für die amtlichen Veröffentlichungen im Kanton ab 1. Januar 2028 in elektronischer Form auf der Plattform «Amtsblattportal» des Seco erscheinen soll. Dieses ersetzt die gedruckte Ausgabe des Kantonsblattes, die Ende 2027 eingestellt wird. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zum Entwurf freigegeben. Sie startet am 21. Mai 2026 und dauert bis 31. August 2026. Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet.
|
|
Auskunft
|
Für Auskünfte steht Ihnen Urban Schwegler, Leiter der Abteilung Publikationen der Staatskanzlei (Tel. 041 228 60 04; urban.schwegler@lu.ch), gerne zur Verfügung.
|