Kantonaler Berufsbildungsfonds

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern beabsichtigt, als neunter Kanton einen kantonalen Berufsbildungsfonds einzuführen. Damit sollen diejenigen Betriebe finanziell unterstützt werden, die Lernende ausbilden. Zudem werden aus dem Fonds Projekte und Innovationen in der beruflichen Grundbildung mitfinanziert.

Der Regierungsrat schickt eine entsprechende Vorlage bis am 30. September 2025 in die Vernehmlassung. 
Für die Luzerner Gemeinden gilt aufgrund des verspäteten Starts die Frist bis am 19. Dezember 2025.


Vernehmlassung Beginn 11.06.2025
Vernehmlassungsfrist bis 19.12.2025
Unterlagen

Einladung zur Vernehmlassung inkl. Adressatinnen und Adressaten

Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf - Einführung Kantonaler Berufsbildungsfonds

Änderung Berufs- und Weiterbildungsgesetz (SRL Nr. 430)

Änderung Berufs- und Weiterbildungsgesetz (SRL Nr. 430) - Synopse

– Bitte reichen Sie Ihre Stellungnahme ausschliesslich über den Online-Fragebogen ein.

 

Mitteilung: Berufsbildungsfonds - Eröffnung der Vernehmlassung

 

Auskunft

Bei Rückfragen kontaktieren Sie Daniel Preckel, Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, Telefon: +41 41 228 5279, Mail: daniel.preckel@lu.ch

 

Stellungnahmen (müssen elektronisch eingereicht werden) E-Mail