Ausnahme vom Ruhetags- und Ladenschlussgesetz für Selbstbedienungsgeschäfte und Lockerung der Sperrstunde im Gastgewerbe vor hohen Feiertagen

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, den Entwurf einer Änderung des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes sowie den Entwurf einer Änderung des Gastgewerbegesetzes in die Vernehmlassung zu geben. Die Vorlage enthält zwei Liberalisierungsvorhaben in den Bereichen Gastgewerbe und Gewerbepolizei, welche auf entsprechende parlamentarische Vorstösse zurückgehen.

Es geht einerseits um die Anpassung der aktuell gültigen Ladenöffnungszeiten. In Umsetzung der Motion M 174 von Ursula Berset und des Postulats P 188 von Rolf Bossart sollen Verkaufsgeschäfte ohne Verkaufspersonal (Selbstbedienungsgeschäfte) mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern täglich bis 22 Uhr offenhalten dürfen. Sodann sollen in Umsetzung der Motion M 543 von David Roth gastgewerbliche Betriebe vor hohen Feiertagen und am Aschermittwoch wie an allen anderen Tagen eine Verlängerung beantragen können. Heute sind die Betriebe an diesen Feiertagen zwingend um 00.30 Uhr zu schliessen.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool "E-Mitwirkung" durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme zum Entwurf bis am 25. April 2025 in der E-Mitwirkung einzureichen. 

Vernehmlassung Beginn 16.01.2025
Vernehmlassungsfrist bis 25.04.2025
Aktuelle Gesetzesgrundlage

Ruhetags- und Ladenschlussgesetz (RLG) SRL Nr. 855

Gesetz über das Gastgewerbe, den Handel mit alkoholischen Getränken und die Fasnacht (Gastgewerbegesetz, GaG) SRL Nr. 980

Unterlagen

Einladungsschreiben und Verteiler
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Gesetzesentwurf GaG
Gesetzesentwurf RLG
Synopse Gesetzesänderung GaG
Synopse Gesetzesentwurf RLG