Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem SEG 2024-2027

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen nach dem Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG). Der Bericht für die Planungsperiode 2024-2027 liegt nun im Entwurf zur Vernehmlassung vor. Das SEG regelt den kantonalen Versorgungsauftrag mit stationären und ambulanten Leistungen für betreuungsbedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie deren Familien, für Menschen mit Behinderungen sowie für die sozialtherapeutische Suchttherapie. Der Bericht enthält Aussagen über die voraussichtliche Entwicklung des Bedarfs und der Angebote, die Zusammenarbeit mit Dritten, über wichtige Rahmenbedingungen und vorgesehene strategische Massnahmen sowie einen Überblick über den Umsetzungsstand der Massnahmen aus dem letzten Bericht.
Vernehmlassung Beginn 27.01.2023
Vernehmlassungsfrist bis 20.04.2023
Aktuelle Gesetzesgrundlage

SRL Nr. 894: Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG)

SRL Nr. 894b: Verordnung zum Gesetz über soziale Einrichtungen (SEV)

SRL Nr. 896: Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Vernehmlassungsbotschaft
Fragebogen: Zugangslink

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Auskunft Lorenz Buchser, Projektleiter, lorenz.buchser@lu.ch und 041 228 58 07
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