Die Sperrfristenregelung des Kantons Luzern stützt sich auf die Empfehlungen des Schweizer Presserates. Sperrfristen sind ein Gentlemen's Agreement, das den Medienschaffenden die sorgfältige Vorbereitung der teils anspruchsvollen Geschäfte sowie eine qualitativ hochstehende Berichterstattung ermöglicht, ohne dass ein einzelnes Medium oder eine Mediengattung bevorzugt oder benachteiligt wird. Dies ist in der Informationsverordnung entsprechend festgehalten.
Sperrfisten gelten in der Regel:
- für den Inhalt des Kantonsratsversands
- für Geschäfte, welche zu einem späteren Zeitpunkt an einer Medienorientierung vorgestellt werden
- wenn Direktbetroffene vorgängig informiert werden müssen