Änderung über das Übertretungsstrafgesetz (unerlaubtes Betteln)

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Zuständiges Departement JSD
Kurzbeschreibung

Das heute faktisch bestehende Bettelverbot im Kanton Luzern soll der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden. Gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum seien zulässig, jedoch sei es unverhältnismässig, jegliche Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.

Im Übertretungsstrafgesetz soll deshalb mit einer neuen Strafnorm ein partielles Bettelverbot erlassen werden. Der Gesetzesentwurf verbietet das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten, wenn dabei die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 30. April 2024 in der E-Mitwirkung einzureichen. 

Vernehmlassung Beginn 10.01.2024
Vernehmlassungsfrist bis 30.04.2024
Aktuelle Verordnungsgrundlage Übertretungsstrafgesetz 
SRL Nr. 300
Unterlagen

Einladungsschreiben und Verteiler
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Synopse
Gesetzesentwurf

 

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