
Der Kantonsrat (Parlament) ist die oberste gesetzgebende Behörde des Kantons. Er behandelt die Planungsvorlagen der Regierung, ist zuständig für die wichtigsten Finanz- und Grundstücksgeschäfte und genehmigt den Beitritt zu Konkordaten. Er übt die Oberaufsicht über den Regierungsrat und die kantonale Verwaltung sowie über das Obergericht und das Verwaltungsgericht aus.
Der Kantonsrat besteht aus 120 Mitgliedern, die nach dem Proporzverfahren jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Er hält in der Regel jährlich neun Sessionen von je zwei Tagen (jeweils Montag und Dienstag) ab. Die Sitzungen sind öffentlich. Tagungsort ist der Kantonsratssaal im Regierungsgebäude.
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Sekretariat des Kantonsrates
Bahnhofstrasse 15
CH - 6002 Luzern
(Paketpost 6003)
| Telefon | 041 228 50 20 |
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| Fax | 041 228 50 36 |
| Staatskanzlei(Link öffnet in neuem Fenster) |

