Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er plant die Ziele und Mittel zur Erfüllung der kantonalen Aufgaben, vertritt den Kanton nach innen und aussen und pflegt die Beziehungen mit den Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden. Der Regierungsrat wird alle vier Jahre von den Stimmberechtigten des Kantons Luzern gewählt.
Die Mitglieder des Luzerner Regierungsrates: v.l.n.r Staatsschreiber Vinzenz Blaser, Regierungsrat Fabian Peter, Regierungsrat Dr. Armin Hartmann, Regierungspräsidentin Dr. iur. Michaela Tschuor, Regierungsrat Reto Wyss, Regierungsrätin Ylfete Fanaj (Fotograf: Philipp Schmidli)