Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten

Seit dem 1. März 2023 gibt es für Mitarbeitende des Kantons Luzern eine Meldestelle für Missstände am Arbeitsplatz.

Mitarbeitende können Meldung erstatten, wenn sie Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen, andere Unregelmässigkeiten oder Mängel und Risiken in der Tätigkeit der Departemente, der Staatskanzlei und der Dienststellen feststellen. 

Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten wird von einer unabhängigen Person geführt, die ausserhalb der Kantonsverwaltung steht. Für Meldungen und Anzeigen sind die kantonalen Angestellten von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Die Meldungen werden vertraulich behandelt.

Die Anlaufstelle steht den Mitarbeitenden der Departemente, der Staatskanzlei, der Dienststellen sowie den Lehrpersonen der kantonalen Schulen zur Verfügung. Sie nimmt keine Anfragen aus der Bevölkerung entgegen.

Interner Bereich – nur für kantonale Mitarbeitende

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