01.05.2009 - Tiefbahnhof Luzern: Kanton Luzern will Vorprojekt vorfinanzieren

Der Luzerner Regierungsrat will das Vorhaben Tiefbahnhof Luzern umgehend auf den Stand eines Vorprojektes voranbringen. Er wird dem Kantonsrat im Herbst 2009 einen Sonderkredit in der Höhe von rund 20 Millionen Franken zur Vorfinanzierung der weiteren Projektierungsschritte beantragen. «Wir bringen damit zum Ausdruck, dass wir bereit sind, unseren Teil zu diesem für das schweizerische Bahnsystem zentralen Projekt beizutragen», erklärte Regierungspräsident Max Pfister.

Am 16. Januar 2009 haben die SBB AG zusammen mit den zuständigen Departementsvorstehern der Kantone Luzern, Nidwalden und Obwalden sowie der Stadt Luzern wichtige Zwischenergebnisse der laufenden Angebotsplanung S-Bahn Luzern bzw. des Rahmenplans Luzern vorgestellt. Die Partner haben sich darauf geeinigt, dass das Projekt «Tiefbahnhof Luzern», damals als Variante «Rotsee kurz» bezeichnet, die zweckmässigste Variante für die Lösung des Kapazitätsproblems in der Bahnhofzufahrt Luzern darstellt. Vorgesehen ist ein doppelspuriger Tunnel ab Ebikon, der das Seebecken in Luzern unterquert und direkt in einen neuen Tiefbahnhof führt. Laut ersten groben Schätzungen belaufen sich die Kosten auf deutlich mehr als 1 Milliarde Franken.

Der Ausbauschritt ist unausweichlich, weil die bestehende Bahnhofzufahrt und auch der Raum im Bahnhof Luzern die Leistungsgrenze erreicht haben. Der Bahnhof Luzern zählt mit täglich über 60'000 Bahnreisenden zu den sechs grossen Bahnhöfen der Schweiz. Auf die derzeit nur zweispurige Bahnhofzufahrt führen fünf wichtige Bahnlinien zu, darunter die nationale Nord-Süd-Achse und die Linie Zürich-Zug-Luzern, die schweizweit die drittgrösste Passagierfrequenz und die höchste Steigerungsquote aufweist. Die SBB rechnen bis ins Jahr 2030 mit 40 Prozent mehr Fahrgästen im Bahnhof Luzern.

Mit der Vorfinanzierung der weiteren Projektschritte will der Kanton Luzern sicherstellen, dass die Planungsarbeiten umgehend in Angriff genommen werden können. Der Sonderkredit, der im Herbst 2009 dem Kantonsparlament zur Genehmigung unterbreitet wird, soll das Vorhaben Tiefbahnhof Luzern möglichst auf den Stand eines Vorprojektes voranbringen. Zwischenergebnisse sind so bereitzustellen, dass sie für den Entscheid über das Finanzierungspaket Bahn 2030, das der Bundesrat spätestens Ende 2010 dem Bundesparlament zu unterbreiten hat, vorliegen und diese Entscheide nachhaltig beeinflussen. Die Vorlage an den Kantonsrat wird eine Vereinbarung mit den SBB enthalten, welche die Verwendung der Gelder für die weitere Projektierung durch die SBB regelt. Das Vorgehen kommt dem Memorandum of Understanding entgegen, in dem die Kantone Luzern, Obwalden und Nidwalden sowie die Stadt Luzern vereinbart haben, ihre Ressourcen gezielt einzusetzen und alle Möglichkeiten zu nutzen, das Projekt «Tiefbahnhof Luzern» umzusetzen.

Regierungspräsident Max Pfister ist überzeugt, dass der Kanton Luzern mit seinem Vorfinanzierungsentscheid ein klares Signal an den Bund und an das Bundesparlament senden kann. «Die Dringlichkeit dieses Projekts ist ausgewiesen und wir Luzerner und die Zentralschweiz werden unseren Beitrag an dieses national bedeutende Projekt leisten», sagte Pfister.

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. 041 228 53 52
www.tiefbahnhof-luzern.lu.ch

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