28.06.2006 - Agglomerationsprogramm Luzern: Gemeinsamer und kraftvoller Auftritt Luzerns

Das Agglomerationsprogramm Luzern tritt in eine wichtige Phase. Die Zustimmung des Grossen Rates zum Planungsbericht Agglomerationsprogramm Luzern und zur damit verbundenen Richtplanänderung schafft die Voraussetzungen für die Vereinbarung mit dem Bund über die Umsetzung der konkreten Projekte. Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern betonte bei der Präsentation der Vorlagen die Bedeutung eines gemeinsamen und kraftvollen Auftritts Luzerns.

Das Agglomerationsprogramm ist ein Gemeinschaftswerk des Kantons und der Stadt Luzern, des Regionalplanungsverbands, des Zweckverbands öffentlicher Agglomerationsverkehr Luzern, des Verbands Luzerner Gemeinden und der regionalen Wirtschaft. Mit 24 vernetzten Massnahmen wird die Entwicklung der Bereiche Siedlung, Verkehr, Umwelt und Wirtschaft im Raum Luzern koordiniert mit dem Ziel, das Verkehrssystem qualitativ zu verbessern, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die Siedlungsentwicklung nach Innen zu fördern sowie die Umweltbelastung und den Ressourcenverbrauch zu vermindern.

Zusammenspiel von Verkehrswegen, Verkehrsmitteln und Raumplanung
Das dem Grossen Rat unterbreitete Agglomerationsprogramm und die damit zusammenhängende Richtplanänderung sind das Ergebnis einer rund dreijährigen Arbeit. In mehreren breiten Mitwirkungs- und Auflageverfahren hatten Behörden, Organisationen und Bevölkerung die Möglichkeit, zu den verschiedenen Dokumenten Stellung zu nehmen. Zu den Massnahmen zählen im Strassenbereich der A2-Bypass Luzern, die Autobahnanschlüsse Rothenburg und Buchrain mit dem Zubringer Rontal, die Spangen Süd und Nord in der Stadt Luzern sowie die Umgestaltung des Seetalplatzes und seiner Zufahrten. Die Massnahmen im Strassenbereich schaffen insbesondere auch Raum für den in der Region wichtigen öffentlichen Busverkehr.

Bei der Schieneninfrastruktur umfassen die Massnahmen den Doppelspurausbau und die Tieflegung der Zentralbahn, die zusätzliche Doppelspur im Abschnitt Reussbühl–Bahnhof Luzern, den Doppelspurausbau am Rotsee mit Abstimmung auf den Doppelspurausbau Rotkreuz–Cham sowie eine Reihe im Rahmen der weiteren S-Bahn-Ausbauetappen vorgesehener Haltestellen.

Hinzu kommen organisatorische und betriebliche Verbesserungen im Busnetz, Massnahmen zur Förderung der kombinierten Mobilität und zur Optimierung des Velo- und Fussgängerverkehrs sowie Vorkehrungen im Bereich der Verkehrssteuerung, des Tarifverbundes und des Mobilitätsmanagements. Konkretisiert sind die Aufgaben bei der Entwicklungsschwerpunktplanung, der Anpassung der Ortsplanungen sowie der Abstimmung von Siedlung und Verkehr.

Die Massnahmen sollen im Verlaufe der nächsten rund 20 Jahre realisiert werden und haben Investitionskosten von 3.3 Milliarden Franken zur Folge. 2.4 Milliarden Franken entfallen auf den Bund für Projekte von nationaler Bedeutung. Die dem Kanton und den Gemeinden verbleibenden Kosten können insgesamt als tragbar erachtet werden. Investitionen in wichtige Projekte der Verkehrsinfrastruktur im ländlichen Raum sind weiterhin möglich.

Grosser Rat setzt wichtiges Zeichen
Regierungsrat Max Pfister betonte bei der Präsentation, dass das vorliegende Agglomerationsprogramm der mehrfach vom Grossen Rat in Planungsberichten und mit Standesinitiativen unterstützten Luzerner Gesamtverkehrsstrategie folge. Max Pfister misst der Haltung des Kantonsparlaments grosse Bedeutung zu. Im verschärften Standortwettbewerb und Ringen der Schweizer Agglomerationen um Bundesgelder spiele ein gemeinsamer und kraftvoller Auftritt für die Agglomeration Luzern eine wichtige Rolle. Die vom Bundesamt für Verkehr und den SBB vor kurzem vorgestellten Ergebnisse aus der Überprüfung der zukünftigen Eisenbahnprojekte zeigten, dass noch einige Überzeugungsarbeit geleistet werden müsse, damit die für die Region Luzern und die Zentralschweiz dringlichen Projekte realisiert werden könnten.

Der Grosse Rat wird sich mit dem Agglomerationsprogramm und der Richtplanänderung voraussichtlich in der November-Session 2006 befassen. Mit der Verankerung im kantonalen Richtplan wird das Agglomerationsprogramm behördenverbindlich. Es folgt die Genehmigung der Richtplananpassung durch den Bundesrat. Eine Programmvereinbarung mit dem Bund über die Umsetzung des Agglomerationsprogramms schafft anschliessend die Voraussetzung, dass Bundesbeiträge ausgelöst werden können.

Kontakt:

Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. 041 228 53 52

Zur Übersichtsseite

Staatskanzlei Luzern

Bahnhofstrasse 15

6002 Luzern

Standort


Telefon
041 228 50 20

E-Mail
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen