Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes vom Dezember 2022

Zurück zur Übersicht

Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/aenderung-kantonales-energiegesetz-2022 einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 15.12.2022
Vernehmlassungsfrist bis 06.04.2023
Unterlagen

Einladungsschreiben
Vernehmlassungsbotschaft
Synopse Änderung KEnG_Vernehmlassungsentwurf
Synopse Änderung KEnV_Vernehmlassungsentwurf 

Auskunft Leana Käch, Bereich Recht, Tel. 041 228 37 99, Leana.Kaech@lu.ch
Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen