Öffentliche Auflage: Richtplanentwurf 2025

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung

Im Herbst 2019 hat der Kanton Luzern mit der Gesamtrevision des Richtplans gestartet. Von September 2023 bis Ende Januar 2024 wurde zum Richtplanentwurf 2023 eine öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Zum selben Entwurf hat der Bund Ende Juni 2024 einen Vorprüfungsbericht erstellt. In der Mitwirkung wurde kritisiert, der Richtplanentwurf 2023 sei zu umfangreich und damit schwer zu lesen.

Nun gibt der Regierungsrat eine gestraffte, entschlackte und inhaltlich aktualisierte Fassung als «Richtplanentwurf 2025» für die öffentliche Auflage frei. Private, Gemeinden, regionale Entwicklungsträger, Parteien, Verbände und Organisationen sowie Nachbarkantone haben während 60 Tagen – vom 20. Oktober bis am 18. Dezember 2025 – die Möglichkeit, sich dazu zu äussern.

Vernehmlassung Beginn 20.10.2025
Vernehmlassungsfrist bis 18.12.2025
Unterlagen Öffentliche Auflage: Richtplanentwurf 2025 - Kanton Luzern
Auskunft

Fachliche Anliegen:
Inan Cüneyd, Abteilungsleiter Raumentwicklung, 041 228 51 86 Cueneyd.Inan@lu.ch

Fragen zur Bedienung des E-Mitwirkungstools:
André Duss, Bereichsleiter Kantonalplanung und Grundlagen, 041 228 51 33 Andre.Duss@lu.ch