Vernehmlassung zur neuen Verordnung über die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (Schiffsmelde- und -reinigungsverordnung, SMRV)

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung

Der Verordnungsentwurf regelt die bereits seit letzter Saison in der Zentralschweiz implementierte Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Sie dient als Präventionsmassnahme dem Schutz der Luzerner Seen vor invasiven gebietsfremden aquatischen Arten wie beispielsweise der Quaggamuschel. Die Inkraftsetzung ist im 1. Quartal 2026 geplant; gleichzeitig soll das Einwasserungsverbot für den Sempacher-, Baldegger- und Rotsee vom 10. Dezember 2024 aufgehoben werden.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 16. Januar 2026 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/smrv2025 einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 16.10.2025
Vernehmlassungsfrist bis 16.01.2026
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Verordnungsentwurf
Verordnungsentwurf (GS-Auszug)
Verordnungsentwurf (Synopse)

Medienmitteilung

Auskunft

Für Auskünfte steht Ihnen Andrea Liniger, Bereich Recht (041 228 50 48, andrea.liniger@lu.ch) zur Verfügung.