Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 31. Oktober 2025 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/anderung-kantonales-energiegesetz-keng-2025 einzureichen. Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zum Gesetzesentwurf informieren zu lassen und Fragen zu stellen, die von unseren Fachpersonen beantwortet werden. 1. Termin: 9. September 2025, 17.00 bis max. 18.30 Uhr https://zoom.us/j/95281340303?pwd=84XIWvUFnsKVmTO7g2JSukVZMvHJYa.1 2. Termin: 16. September 2025, 17.00 bis max. 18.30 Uhr https://zoom.us/j/94071107109?pwd=QcbkjZbPcowlauLWkrzEkR2e6VjLGu.1
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 31. Oktober 2025 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/anderung-kantonales-energiegesetz-keng-2025 einzureichen. Während der Vernehmlassung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung zum Gesetzesentwurf informieren zu lassen und Fragen zu stellen, die von unseren Fachpersonen beantwortet werden.
1. Termin: 9. September 2025, 17.00 bis max. 18.30 Uhr https://zoom.us/j/95281340303?pwd=84XIWvUFnsKVmTO7g2JSukVZMvHJYa.1
2. Termin: 16. September 2025, 17.00 bis max. 18.30 Uhr https://zoom.us/j/94071107109?pwd=QcbkjZbPcowlauLWkrzEkR2e6VjLGu.1