Vernehmlassung zum Zusammenschluss des Natur-Museums und des Historischen Museums zum Luzerner Museum

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Das Historische und das Natur-Museum Luzern sollen zum neuen «Luzerner Museum» werden. Für den Zusammenschluss der beiden kantonalen Museen ist eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes erforderlich, für welche von 1. Februar bis 30. April 2021 eine Vernehmlassung stattfindet.

Das Natur-Museum und das Historische Museum Luzern erfreuen sich bei den Besucherinnen und Besuchern grosser Beliebtheit. Die zwei Museen arbeiten bereits heute zusammen, bislang vorwiegend bei Veranstaltungen und in der Verwaltung, mit diesem Jahr aber auch in einer gemeinsamen Ausstellung. Nun soll diese Kooperation konsequent weitergeführt werden, indem die beiden Museen ganz zu einem neuen verschmelzen. Die Themenbereiche von Natur, Umwelt, Geschichte und Gesellschaft treten nicht mehr grundsätzlich getrennt voneinander auf, sondern verbinden sich zu einem spannenden Gesamterlebnis. Mit seinem interdisziplinären und zeitgemässen Angebot will das neue Museum auch stärker in den aktiven und direkten Austausch mit dem Publikum treten.

Der Zusammenschluss der Museen ist unabhängig vom Museumsstandort geplant. Die Änderung des Kulturförderungsgesetzes tritt voraussichtlich am 1. März 2022 in Kraft.

Vernehmlassung Beginn 01.02.2021
Vernehmlassungsfrist bis 30.04.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage

Kulturförderungsgesetz vom 13. September 1994 (SRL Nr. 402)

Unterlagen

Alle Stellungnahmen erfolgten digital. 

Auskunft Dr. Karin Pauleweit, Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Tel. 041 228 64 96, Mail
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