22.12.2014 - Administrative Untersuchung DIIN: AKK hinterfragt Vorgehen des Regierungsrates

Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Luzerner Kantonsrates nimmt die Einleitung einer administrativen Untersuchung in der Dienststelle Informatik (DIIN) zur Kenntnis. Für die Kommission ist jedoch nicht erkennbar, aus welchen Gründen erst zum heutigen Zeitpunkt eine solche Untersuchung eingeleitet wird und weshalb nicht sämtliche Verantwortlichkeiten abgeklärt werden.

Die Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) hinterfragt das Vorgehen der Luzerner Regierung, derart verzögert zum AKK-Prüfbericht vom Juli 2012, zum Bericht der Finanzkontrolle an die AKK ebenfalls vom Juli 2012 sowie dem ergänzten externen Gutachten zuhanden des Regierungsrates vom Februar 2013 eine administrative Untersuchung in der Dienststelle Informatik einzuleiten.

In ihrem umfassenden Bericht führte die AKK aus, dass die Brisanz nicht konformer Beschaffungen seitens des Regierungsrates nicht erkannt wurde. Der Regierungsrat hat im Juni 2013 Strafanzeige eingereicht, jedoch damals ausdrücklich auf zusätzliche Untersuchungen wie z.B. eine Administrativuntersuchung verzichtet, weil die ihm zur Verfügung stehenden Untersuchungsmittel ausgeschöpft seien.

Die AKK übermittelte sowohl dem Departementsvorsteher wie auch dem Gesamtregierungsrat diverse Empfehlungen zur künftigen Unterbindung einer bewussten Umgehung von gesetzlichen Vorgaben sowie zur Verbesserung der Wahrnehmung ihrer Führungsaufgaben. Die Abklärungen des Regierungsrates zur Geltendmachung einer Schadenersatzforderung sind richtig und hätten längst an die Hand genommen werden müssen.

Regierungsrat handelte nur auf Druck der AKK
Die regierungsrätlich veranlassten Untersuchungen in der DIIN wurden nur aufgrund der damaligen Aufsichtstätigkeit der AKK vorangetrieben. Dank mehrmaligem und beharrlichem Intervenieren der Kommission kamen die Missstände soweit zum Vorschein, dass ein Strafverfahren eingeleitet werden konnte und andere Massnahmen umgesetzt wurden. Der zuständige Departementsvorsteher hat die Tragweite der Vorfälle in mehrfacher Hinsicht unterschätzt und diesen zu wenig Beachtung geschenkt.

Weshalb sich nun der Regierungsrat mit der beschlossenen Administrativuntersuchung nur auf die DIIN fokussiert und diese nicht auf das DIIN-zuständige Departement inkl. Vorsteher ausweitet, ist für die AKK nicht nachvollziehbar. Wenn nun schon das Mittel einer Administrativuntersuchung eingesetzt wird, so sollen damit umfassend sämtliche Verantwortlichkeiten abgeklärt werden.

In der Juni-Session 2014 wurde zudem eine seitens der AKK eingereichte Motion zur Präzisierung der Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und Dienststellenleiter gegen den Willen des Regierungsrates erheblich erklärt. Die Ratsvoten zielten auf die Vorgänge rund um die Polizeiaffäre sowie die zurückliegenden DIIN-Missstände, was den Regierungsrat genügend auf die mangelnde Führungswahrnehmung der Departementsvorsteher sensibilisieren sollte.

Kontakt

Nadia Furrer-Britschgi
Präsidentin Aufsichts- und Kontrollkommission AKK
079 547 09 80

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