24.06.2010 - Bypass Luzern – Bundesamt für Strassen löst generelles Projekt aus

Luzern soll auch künftig über eine funktionsfähige Nationalstrasse verfügen. Der Bundesrat hat deshalb das Projekt Bypass Luzern ins Modul 3 des Programms zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz aufgenommen. Der Bypass soll bis zur Fortschreibung des Programms im Jahre 2013 planerisch vertieft und einer Neubeurteilung unterzogen werden. Vor diesem Hintergrund löst das Bundesamt für Strassen das generelle Projekt für den Bypass Luzern aus.

Den verkehrlichen Bedürfnissen auf dem nationalen, dem städtischen und dem regionalen Verkehrsnetz von Luzern soll auch künftig bestmöglich Rechnung getragen werden. Als zentraler Beitrag dazu haben Bund und Kanton in enger Zusammenarbeit im Rahmen umfassender Planungsstudien unterschiedliche Linienführungen für die Erweiterung des Nationalstrassennetzes im Raum Luzern untersucht.

Als Bestlösung kristallisierte sich eine kurze Bypasslösung von ca. 4,5 Kilometern Länge mit einem zweiröhrigen Tunnel und je zwei Fahrbahnen heraus (Bypass Luzern). Der Tunnel des Bypasses ist zwischen der Verzweigung Rotsee im Norden und dem Anschluss Luzern-Kriens im Süden mit einer Unterquerung der Reuss vorgesehen. Diese Lösung wird nun im Rahmen eines generellen Projekts konkretisiert. Ebenfalls Bestandteil des generellen Projekts ist der 6-Spurausbau im Norden von Luzern zwischen der Verzweigung Rotsee und dem Anschluss Buchrain sowie die südliche Fortsetzung des Bypasses mit einem dritten Fahrstreifen zwischen der Verzweigung Lopper und dem Anschluss Horw in Nordrichtung. Im Rahmen des generellen Projekts sollen unter anderem die Machbarkeit, die Umweltverträglichkeit und die Kosten detailliert darlegt werden. Nach Abschluss wird das generelle Projekt dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt.

Mit der Auslösung des generellen Projekts für den Bypass Luzern sowie des nördlichen und südlichen Ausbaus der Nationalstrassen sind noch keine definitiven Entscheide gefallen. Die Massnahmen Bypass und Erweiterung Nord mit einem Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken sind Bestandteil des Moduls 3 des Programms Engpassbeseitigung. Für dieses Programm haben die eidgenössischen Räte im Infrastrukturfonds 5,5 Milliarden Franken zur Verfügung gestellt.

Das Modul 3 des Programms Engpassbeseitigung umfasst Projekte, die zwar sinnvoll und nötig sind, die nach den heutigen Erkenntnissen im Rahmen der verfügbaren 5,5 Milliarden Franken aber nicht finanziert sind. Die Projekte der Module 2 und 3 werden bis zur nächsten Programmbotschaft planerisch vertieft und einer Neubeurteilung unterzogen. Im Rahmen der zweiten Programmbotschaft Engpassbeseitigung wird der Bundesrat die Priorisierung dieser Projekte überprüfen und allenfalls anpassen. Die zweite Programmbotschaft Engpassbeseitigung wird voraussichtlich Ende 2013 vorliegen. Abschliessend werden die eidgenössischen Räte über die Realisierung der Projekte in den Modulen 2 und 3 des Programms Engpassbeseitigung entscheiden.

Im Kanton Luzern wird die Auslösung des generellen Projekts für den Bypass Luzern mit grosser Freude zur Kenntnis genommen. Regierungsrat Max Pfister, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern, wertet den Entscheid des Bundesamtes für Strassen als wichtiges Etappenziel für den Bypass Luzern. Zweckmässigkeit und Notwendigkeit, wie auch die nationale Bedeutung des Projektes würden damit unterstrichen.

Der Bypass Luzern sichert nicht nur langfristig die Leistungsfähigkeit des Nationalstrassennetzes im Raum Luzern, sondern ermöglicht auch eine Lösung der Gesamtverkehrsprobleme der Agglomeration und Stadt Luzern. Die Planung für den Ausbau der Nationalstrasse erfolgte in enger Abstimmung mit dem Agglomerationsprogramm Luzern. Von besonderer Bedeutung für die angestrebte Entlastung des städtischen Strassennetzes und die optimale Funktionsfähigkeit des erweiterten Nationalstrassennetzes ist die im Agglomerationsprogramm und im Richtplan des Kantons Luzern ausgewiesene Spange Nord. Die Spange Nord, welche die Stadt Luzern im Norden über den neuen Anschluss Lochhof ans Nationalstrassennetz anbindet, entlastet das Stadtzentrum vom motorisierten Individualverkehr und schafft Raum für den öffentlichen Verkehr und den Langsamverkehr. Dieses Projekt wird der Kanton Luzern in den kommenden Jahren ebenfalls vertiefen. Das Bundesamt für Strassen und der Kanton Luzern werden die Planungsschritte beim Bypass Luzern und bei der Spange Nord aufeinander abstimmen. Auch die Realisierung der beiden Projekte soll koordiniert erfolgen.

Kontakt:

- Mediendienst Bundesamt für Strassen
031 324 14 91

Kontakt

- Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern
041 228 53 52

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