Neues Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzrecht (BZR)
Das neue Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz wurde mit Blick auf veränderte Gefahren totalrevidiert und ist seit Anfang 2021 in Kraft. Luzern regelt auf kantonaler Ebene unter anderem die Zuständigkeit für die periodische Kontrolle der Schutzräume und schafft die Grundlage für die kantonale Zivilschutzformation sowie das Ausbildungszentrum Sempach.
Bei dieser Gelegenheit wurden sämtliche Bestimmungen des kantonalen Bevölkerungs- und Zivilschutzes auf ihre Zweckmässigkeit und auf Lücken hin überprüft, wobei auch die wichtigsten Erkenntnisse aus den Einsätzen im Zusammenhang mit dem Coronavirus eingeflossen sind.
Der Regierungsrat hat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesbotschaft zur Beratung vorgelegt. Der Kantonrat hat die Änderungen anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juni 2022 beschlossen. Das geänderte Gesetz über den Bevölkerungsschutz und das Gesetzes über den Zivilschutz sind seit 1. Januar 2023 in Kraft.
Botschaft B 90
Medienmitteilung