Der Kanton Luzern will gemeinsam mit dem Bund Luzerner Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen sind, finanziell unterstützen. Der Kantonsrat hat im November einen Sonderkredit von 25 Millionen Franken bewilligt. Anträge können ab dem 15. Dezember 2020 erfasst werden. Auszahlungen sind wegen der Referendumsfrist ab Anfang Februar 2021 möglich.
Am 19. Januar 2021 hat der Regierungsrat einen Beschluss formell verabschiedet, der für behördlich geschlossene Betriebe 40 Millionen Franken vorsieht. Die Verordnung ist seit 20. Januar 2021 in Kraft.
Ob in diesem Rahmen auch im Kanton Luzern zusätzliche Mittel gesprochen werden, wollen Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates zum gegebenen Zeitpunkt prüfen.
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