Änderung Universitätsgesetz

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Die Universität Luzern plant zwei neue Fakultäten: eine für Gesundheitswissenschaften und Medizin, eine zweite für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Die Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin soll aus dem bestehenden, gleichnamigen Departement hervorgehen, an welchem bereits Masterstudierende in Humanmedizin sowie Studierende der Gesundheitswissenschaften ausgebildet werden. Die zweite Fakultät soll neu aufgebaut werden und zwei Schwerpunkte setzen: Der verhaltenswissenschaftliche Entwicklungsschwerpunkt befasst sich mit den Verhaltensweisen von Menschen. Im psychologischen Schwerpunkt sind die Vertiefungen Kinderpsychologie, Rechtspsychologie sowie Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie geplant. Die neuen Fakultäten sollen einen Beitrag leisten, um vom Arbeitsmarkt nachgefragte Fachkräfte auszubilden.

 

In der Vernehmlassung werden einige weitere Änderungen am Universitätsgesetz vorgeschlagen. Neu soll die Universität Luzern mehr Eigenkapital bilden können (maximal 20 statt wie bisher 10 Prozent des jährlichen Gesamtaufwandes). Damit soll die Universität Schwankungen der Studierendenzahlen und somit der Einnahmen besser auffangen können. Zudem sollen die Leitungsorganisation und die Administration der Universität Luzern an die heutige Situation angepasst werden.

Um die zwei Fakultäten zu schaffen und die übrigen vorgeschlagenen Neuerungen umsetzen zu können, muss das Universitätsgesetz geändert werden. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zur Gesetzesänderung freigegeben. Sie startet am 14. Dezember 2021 und dauert bis 15. März 2022.

 

Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet.

Vernehmlassung Beginn 14.12.2021
Vernehmlassungsfrist bis 15.03.2022
Unterlagen
Auskunft

Dr. Karin Pauleweit, Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Tel. 041 228 64 96, E-Mail

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