An den Luzerner kantonalen Schulen werden in verschiedenen Bereichen Informatikmittel (wie z.B. kantonale und private Geräte und Programme) im Unterricht eingesetzt. Damit der Einsatz der Informatikmittel im Unterricht reibungslos gelingt, sind nachfolgende Regeln zu beachten. Diese stützen sich auf § 6 Abs. 2 der Informatiksicherheitsverordnung.
I. Geltungsbereich
Diese Weisung gilt für Sie als Lernende oder Lernender, wenn Sie kantonale oder private
Informatikmittel in der Schule verwenden.
II. Verwendung von Informatikmitteln
1. In der Schule verwenden Sie kantonale Informatikmittel. Die Verwendung von kantonalen
Informatikmitteln zu privaten Zwecken ist nicht erlaubt, ausser die Schulleitung erteilt
Ihnen hierfür eine Bewilligung.
2. Ihr privates Gerät kann von der Schule inventarisiert werden.
3. Es wird kein schulinterner technischer Support für private Geräte angeboten.
III. Persönliche Verantwortung und Sorgfaltspflichten der Lernenden
Sie sind für eine sorgfältige Verwendung der kantonalen und privaten Informatikmittel
verantwortlich:
1. Allgemeine Sorgfaltspflichten
Sie
- schützen das Informatikmittel sowie die Daten und Dokumente vor unberechtigtem Zugriff
durch Dritte, vor Verlust und vor Diebstahl. Insbesondere müssen Sie den Zugang zum
Informatikmittel mit einem starken Passwort schützen.
- verwenden keine Passwörter, die von Herstellern vorgeschlagen werden (Standardpasswörter).
-
müssen folgende Vorgaben beim Erstellen eines Passwortes einhalten:
- - Das Passwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen.
- Es muss aus der Kombination von mindestens drei der folgenden vier Zeichen-Gruppen
bestehen: Grossbuchstaben, Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen.
- müssen das Passwort mindestens alle 90 Tage wechseln.
-
schützen das Passwort und geben es nicht an Dritte weiter.
-
melden technische Mängel oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse bei der Benutzung der
Informatikmittel unverzüglich der für die Informatik zuständigen Person der Schule.
- halten sich beim Einsatz des Informatikmittels an das geltende Recht, insbesondere an den
Datenschutz, an die Datensicherheit, an das Urheberrecht und an diese Weisung.
2. Zusätzliche Sorgfaltspflichten bei der Verwendung von privaten Informatikmitteln
Bei der Verwendung von privaten Informatikmitteln sind Sie zusätzlich für folgendes
verantwortlich:
Sie
-
sind dafür verantwortlich, dass Ihr privates Informatikmittel einwandfrei funktioniert und den
technischen Minimalstandards genügt.
-
schützen den Zugang zu Ihrem privaten Informatikmittel mit einem starken Passwort,
welches den Vorgaben gemäss den allgemeinen Sorgfaltspflichten entspricht.
-
melden Ihr privates Informatikmittel am SLUZ-BYOD WLAN der Schule an. Ein Anschluss
über Netzwerkkabel ist nicht erlaubt.
- verwenden ein geeignetes Viren- und Malwareschutzprogramm und halten dieses auf dem
aktuellsten Stand.
-
verwenden nur Programme und Betriebssysteme, welche von den Herstellern noch mit
Sicherheitsupdates versorgt werden, und aktualisieren diese regelmässig.
- sorgen dafür, dass die installierte Software ordnungsgemäss lizenziert und auf dem
aktuellsten Stand ist.
-
sichern die Daten regelmässig.
-
sorgen dafür, dass Ihr Informatikmittel nicht von Unbefugten genutzt oder entwendet werden
kann.
IV. Missbrauch von Informatikmitteln
Sie dürfen die Informatikmittel nicht in missbräuchlicher Weise verwenden. Missbräuchlich ist
jede Verwendung der Informatikmittel, die gegen diese Weisung oder gegen andere
Bestimmungen der Rechtsordnung verstösst oder Rechte Dritter verletzt. Missbräuchlich sind
insbesondere folgende Handlungen:
- mutwillige Veränderung oder Beschädigung von Informatikmitteln der Schule oder von
Dritten (insbesondere durch Hacken, Cracken usw.),
- Einsetzen von Crypto-Minern auf Informatikmitteln der Schule,
-
Vorkehrungen zur Störung des Betriebs von Computern oder Netzwerken (z.B. Portscanner,
Sniffing-Tools, Keylogger, Passwort-Cracker),
-
Erstellen, Speichern, Ausführen und Verbreiten von Fernsteuerungs-, Spionage- und
Virenprogrammen (z.B. Viren, Trojanische Pferde, Würmer oder Scripte),
-
Versenden von E-Mails in Täuschungs- oder Belästigungsabsicht und von privaten
Massensendungen,
-
Zugreifen auf Daten mit rassistischem, sexistischem oder pornografischem Inhalt sowie
deren Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung,
-
illegales Kopieren von Daten oder Software jeglicher Art,
-
illegales Bereitstellen und Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken jeglicher Art
(insbesondere Filme, Musik und Fotos) sowie das Anfertigen und Verbreiten von Bild- und
Tonaufnahmen ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Person.
V. Kontroll- und Überwachungsmassnahmen
Zur Gewährleistung der Sicherheit der kantonalen Informatikmittel werden auf der kantonalen
Infrastruktur geeignete technische und organisatorische Massnahmen ergriffen. Diese
beinhalten eine Systemüberwachungssoftware. Auf BYOD-Geräten installiert der Kanton keine
Systemüberwachungssoftware.
Zur Kontrolle, ob die Weisung in Bezug auf den Einsatz von BYOD-Geräten eingehalten wird,
ist der Organisations- und Informatikbeauftragte berechtigt, von den Lernenden einen
entsprechenden Nachweis einzufordern (z.B. Version Virenschutz, Version Betriebssystem).
VI. Disziplinarmassnahmen
Wenn Sie gegen diese Weisung verstossen oder Informatikmittel missbräuchlich verwenden,
können Sie disziplinarisch bestraft werden. Anwendbar sind die massgebenden Bestimmungen
über die Disziplinarordnung. Die Strafverfolgung und die Geltendmachung allfälliger
Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
VII. Haftung
Wenn Sie der Schule oder einem Dritten einen Schaden zufügen, können Sie
schadenersatzpflichtig werden (unerlaubte Handlung, Art. 41 OR). Für Verlust und
Beschädigung am eigenen Informatikmittel haften Sie selber. Soweit die Rechtsordnung dies
zulässt, schliesst die Schule jede Haftung aus.