Vernehmlassungsverfahren zur Anpassung des Landerwerbsverfahrens und der Erhöhung der Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern gibt die Anpassungen hinsichtlich des Landerwerbsverfahrens und der Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 28. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/anpassung-des-landerwerbsverfahrens-und-der-entschadigung-fur-den-erwerb-von-landwirtschaftsland einzureichen.
Vernehmlassung Beginn 04.01.2023
Vernehmlassungsfrist bis 28.04.2023
Unterlagen Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Vernehmlassungsvorlage
Synopse
Auskunft Philipp Rebsamen, Bereich Recht, Tel. 041 228 43 87, Philipp.Rebsamen@lu.ch
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