Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates schlägt eine Änderung des Spitalgesetzes vor, um die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen dauerhaft zu sichern. Der Änderungsentwurf sieht vor, allgemeingültige Kriterien für die Spitallistenplanung gesetzlich zu verankern. Die Vernehmlassung zum Entwurf läuft bis zum 3. Dezember 2023. Sie sind eingeladen, mithilfe dieses Fragebogens Ihre Stellungnahme bis zum 3. Dezember 2023 an vernehmlassung.sk@lu.ch zu senden.