Bei der Erfassung der Ertragsquellen zur Berechnung des Ressourcenpotenzials überprüft das Finanzdepartement die richtige Verbuchung der Ertragsquellen. Im Weitern ist es für die Erfassung der Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften und übrigen Anlagen des Finanzvermögens zuständig. Die Gemeinden haben die Veräusserung dieser Anlagen dem Finanzdepartment zu melden. Bei der Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens erhalten die Gemeinden aufgrund der Handänderungsmeldung des Grundbuchamtes ein Erhebungsformular. Gestützt auf die Deklaration der Gemeinde setzt das Finanzdepartement den massgebenden Gewinn fest. Erhebungsformular Gewinne aus der Veräusserung von Liegenschaften des Finanzvermögens
Finanzausgleich
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Erwin Roos Leiter Finanzaufsicht Gemeinden und Finanzausgleich Telefon 041 228 55 40 E-Mail