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27.06.2012 - Luzerner Modell der Ausbildungsbeiträge: öffentliche und private Darlehen ergänzen Stipendien

Der Regierungsrat schickt das neue Stipendiengesetz in die breite Vernehmlassung. Die wichtigsten Neuerungen sind die Beitragsgewährung sowohl durch Stipendien wie auch durch kantonale und private Darlehen sowie die Gleichstellung der Bildungswege. Vorgesehen ist ein jährlicher Stipendienaufwand von 10,5 Millionen Franken. Die Vernehmlassung dauert bis 10. September 2012.

"Mit dem Luzerner Modell im Stipendienwesen betreten wir schweizweit Neuland - und ich bin überzeugt, dass dieser Weg ein starkes Signal für den Bildungsplatz Luzern und Zentralschweiz sein wird": Mit diesen Worten umriss Regierungsrat und Bildungsdirektor Reto Wyss die Vorlage des neuen Stipendiengesetzes am Mittwoch an einer Medienkonferenz. Der Gesetzesentwurf wird in diesen Tagen in eine breite Vernehmlassung geschickt. Die dynamische Entwicklung des Bildungsangebots im Kanton Luzern soll mit einer innovativen und zukunftsgerichteten Lösung bei der individuellen Ausbildungsförderung flankiert werden. Diese Absicht werde, so Reto Wyss, durch die Partnerschaft zur Bildungsfinanzierung dokumentiert, die Kanton und Private eingehen.

Eckpunkte des Luzerner Modells
Josef Widmer, Leiter der Dienststelle Berufs- und Weiterbildung, skizzierte an der Medienkonferenz die Details des nun vorliegenden Gesetzesentwurfs über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) und das darin skizzierte Luzerner Modell:
Für die Gewährung von privaten Darlehen durch Bildungsinvestoren und den damit verbundenen Beratungsprozess ist vorgesehen, mit dem gemeinnützigen Verein studienaktie.org zusammenarbeiten. Dieser Verein verfügt über Erfahrungen in der Ermöglichung von Bildungsvorhaben.


Kanton Luzern verbessert seine Position
Als Kostendach für die künftigen Ausbildungsbeiträge sind 13,7 Mio. Franken vorgesehen, davon 10,5 Millionen Franken Stipendien. Das ist insgesamt rund eine halbe Million mehr als 2011. Durch die stärkere Fokussierung dürfte das durchschnittliche Stipendium mit dem neuen Gesetz von Fr. 4'800 auf Fr. 6'700, das durchschnittliche Darlehen von Fr. 2'600 auf Fr. 5'400 ansteigen. Im interkantonalen Vergleich verbessert der Kanton Luzern dadurch seine Position deutlich.

Die Vorlage wird in diesen Tagen in die Vernehmlassung bei interessierten Organisationen, Parteien und Departementen geschickt. Am 21. und am 23. August werden in Luzern bzw. in Sursee öffentliche Informationsveranstaltungen stattfinden. Das Verfahren dauert bis zum 10. September 2012, danach werden die Ergebnisse ausgewertet und verarbeitet, so dass das bereinigte Gesetz dem Regierungsrat und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt werden kann. Vorgesehen ist, das Gesetz per 1. August 2013 in Kraft zu setzen.
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Kontakt
Regierungsrat Reto Wyss
Bildungs- und Kulturdirektor
Tel. 041 228 52 03
reto.wyss@lu.ch

Josef Widmer
Leiter Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Tel. 041 228 52 25
josef.widmer@lu.ch

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