Vernehmlassungsverfahren zu Änderungen des Kantonalen Waldgesetzes bezüglich Forstorganisation und Anpassungen an das Bundesrecht

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung Mit dem Kantonalen Waldgesetz vom 1. Februar 1999 (KWaG; SRL Nr. 945) wird der Vollzug des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0) und das Forstwesen im Kanton Luzern geregelt. Auf Bundesstufe sind per 1. Januar 2017 punktuelle Ergänzungen der Waldgesetzgebung in Kraft getreten, die zum Ziel haben, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu stärken. Die Umsetzung erfordert einzelne Anpassungen des KWaG in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit für nicht-forstlich ausgebildete Personen.
Vernehmlassung Beginn 10.04.2017
Vernehmlassungsfrist bis 10.07.2017
Aktuelle Gesetzesgrundlage Kantonales Waldgesetz (KWaG), SRL 945
Aktuelle Verordnungsgrundlage Kantonale Waldverordnung (KWaV), SRL 946
Unterlagen

Einladungsschreiben

Entwurf der Änderungen des Kantonalen Waldgesetzes

Entwurf der Änderungen der Kantonalen Waldverordnung

Erläuterungen

Liste der Adressaten
Auskunft Bruno Röösli, Abteilungsleiter Wald, Dienststelle Landwirtschaft und Wald
Tel. 041 925 10 71, E-Mail  

Denise Feer, Rechtsdienst Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Tel. 041 228 50 42, E-Mail
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