Petitionen

Petitionen (von lat. petitio „Bitte“) sind Anregungen, Vorschläge, Gesuche oder Beschwerden zu einer persönlichen oder einer öffentlichen Sache.

Petitionen können beliebige Inhalte haben. Nicht Gegenstand von Petitionen können laufende oder abgeschlossene Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie finanzielle Forderungen sein.

Nach Art. 33 Abs. 1 BV hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen (Art. 33 Abs. 2 BV). Petitionen an den Kantonsrat sind in §§ 83ff KRG und §§ 80ff GOKR geregelt. Für Petitionen an den Regierungsrat gibt es keine kantonalen Bestimmungen.

Petitionen sind gegen Voranmeldung bei der Staatskanzlei einzureichen. Die Anschrift Ihrer Kontaktperson finden Sie in der rechten Spalte.

Merkblätter für Petitionen an den Kantonsrat und an den Regierungsrat finden Sie ebenfalls in der rechten Spalte.

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