Amt für Gemeinden
Das Amt für Gemeinden leitet das Projekt Gemeindereform 2000+ und vollzieht die zugeordneten Aufgaben im direkten Finanzausgleich. Es organisiert Wahlen und Abstimmungen, führt das Stimmregister für Auslandschweizer, prüft Initiativen vor und stellt Antrag zur Erwahrung von Initiativen und Referenden. Als Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen unterstützt und berät es die Zivilstandsämter, wirkt bei der Registerführung und insbesondere bei der Eintragung aller Veränderungen im Zivilstand von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern und bei der Vorbereitung der Eheschliessung ausländischer Brautleute mit. Es beurteilt die Gesuche um Namensänderungen.
Das Amt für Gemeinden bearbeitet Gesuche um Erteilung des kantonalen Bürgerrechts und instruiert für das Justiz- und Sicherheitsdepartement und den Regierungsrat Beschwerden gegen Entscheide der Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Departements.
Das Amt für Gemeinden prüft Gemeindeordnungen, Gemeindeverträge, Korporationsreglemente und Statuten von Gemeindeverbänden und bereitet die Genehmigung durch den Regierungsrat vor. Es erarbeitet Gesetzesvorlagen, Vernehmlassungen und Antwortentwürfe für parlamentarische Vorstösse im Zuständigkeitsbereich des Amtes und führt das Sekretariat der Gemeindeschreiberprüfungskommission.
Amt für Gemeinden
Bundesplatz 14
CH-6003 Luzern
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| Telefon: | 041/228 64 83 |
| Fax: | 041/210 14 62 |
| E-Mail: | afg@lu.ch(Link öffnet in neuem Fenster) |
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www.gemeindereform.lu.ch(Link öffnet in neuem Fenster)
| Handbuch Rechnungswesen Gemeinden |