
Im Jahre 1946 wurde die politisch und konfessionell neutrale Vereinigung gegründet. Heute sind darin die Weibel/innen aller Kantone und auch die Mehrzahl der Bundesweibel vertreten. Damit entstand durch unsere Vereinigung ein wertvolles Bindeglied unter den Kantonen und dem Bund. Am 1. Januar 2002 hatte die Vereinigung 111 Mitglieder, davon drei Frauen.
Standesweibel (auch Staats- oder Landesweibel) sind entweder für die Regierung oder das Parlament ihrer Kantone, jedoch meistens für beide, tätig.
Die Gerichtsweibel der Kantone gehören der Vereinigung nicht an.
Bundesweibel sind im Dienste aller drei Gewalten des Bundes tätig:
Bundesratsweibel sind einem Bundesrat fest zugeteilt.
Parlamentsweibel sind entweder dem National- oder dem Ständerat zugeteilt.
Bundesgerichtsweibel sind für das Bundesgericht in Lausanne oder für das Eidg. Versicherungsgericht in Luzern tätig.
Um diese statuarisch festgelegten Ziel zu erreichen, treffen wir uns regelmässig an Wochenenden zu zweitägigen Tagungen in verschiedenen Kantonen.

