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Rechtskraftbescheinigungen

Wenn Sie wissen wollen, ob gegen einen Entscheid, der beim Regierungsrat anfechtbar ist, ein Rechtsmittel eingelegt wurde, wenden Sie sich an den Kontakt recht. Sie erhalten auch eine Bescheinigung, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde.

Preis einer Rechtskraftbescheinigung Fr. 33.–.

Kontakt


Sekretariat des Regierungsrates
Bahnhofstrasse 15
CH - 6002 Luzern
(Paketpost 6003)

Telefon:041 228 50 18
Fax:041 228 50 63
E-Mail:Andrea.Eugster(Link öffnet in neuem Fenster)