
Wenn Sie wissen wollen, ob gegen einen Entscheid, der beim Regierungsrat anfechtbar ist, ein Rechtsmittel eingelegt wurde, wenden Sie sich an den Kontakt recht. Sie erhalten auch eine Bescheinigung, wenn kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
Preis einer Rechtskraftbescheinigung Fr. 33.–.
Sekretariat des Regierungsrates
Bahnhofstrasse
15
CH - 6002 Luzern
(Paketpost 6003)
| Telefon: | 041 228 50 18 |
|---|---|
| Fax: | 041 228 50 63 |
| E-Mail: | Andrea.Eugster(Link öffnet in neuem Fenster) |

