
Als Petitionen werden Eingaben von Behörden und Privatpersonen bezeichnet, welche bestimmte Begehren oder Beanstandungen enthalten und keine besondere Rechtsform aufweisen. An den Kantonsrat gerichtete Petitionen sind bei der Staatskanzlei einzureichen.
Kantonsverfassung des Kantons Luzern(Link öffnet in neuem Fenster)
§
7, § 49d
Kantonsratsgesetz(Link öffnet in neuem Fenster)
§ 83 und § 84
Geschäftsordnung für den Kantonsrat(Link öffnet in neuem Fenster)
§
10a, § 76 – § 79

