
Neben Gesetzesvorlagen, Dekreten (Finanzgeschäfte) und Kantonsratsbeschlüssen, die nach Bedarf behandelt werden, beschliesst der Kantonsrat jährlich über den Integrierten Finanz- und Aufgabenplan (rollende Vierjahresplanung) und den Voranschlag und nimmt die Staatsrechnung (mit Jahresbericht) sowie spezielle Rechenschaftsberichte entgegen. Zudem behandelt er das von der Regierung vorgelegte Legislaturprogramm.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Geschäfte in Form von Botschaften und Berichten vor. Mittels parlamentarischer Vorstösse (Einzelinitiative, Motion, Postulat, Anfrage; Beschreibung siehe Kurzinformation) kann der Kantonsrat von sich aus Kantonsrats-Geschäfte lancieren.

