Wie stimme ich elektronisch ab? Siehe Broschüre "Elektronisch Abstimmen - E-Voting" des Kantons Luzern S. 5.
Kann ich eine Stimme brieflich, die andere über das Internet abgeben? Nein, das wird durch das E-Voting-System verunmöglicht. An einem Abstimmungstermin wird in der Regel zwar über mehrere Vorlagen abgestimmt. Doch durch die erste Stimme, die im E-Voting-System registriert wird, wird gleichzeitig auch der Stimmrechtsausweis als benutzt definiert. Alle anderen Methoden der Stimmabgabe sind danach blockiert. Deshalb ist es wichtig, dass Sie für alle Vorlagen die gleiche Abstimmungsart (brieflich oder elektronisch) wählen.
Wie merke ich, dass es mit meiner Stimmabgabe geklappt hat? Zu Ihrer Information steht am Ende des elektronischen Abstimmungs-Vorgangs: "Sie haben abgestimmt! Ihre Stimme wurde am (genaues Datum der Stimmabgabe, genaue Uhrzeit) auf dem Server www.evote-ch.ch/lu registriert. Eine weitere Sicherheit bietet Ihnen der Kontrollcode: Der Code hinter der Zeitangabe muss mit demjenigen auf Ihrem Stimmrechtsausweis übereinstimmen.