Was kann ich persönlich zur Sicherheit auf meinem Computer beitragen? Um eine möglichst hohe Sicherheit im E-Voting zu erlangen, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise: - Starten Sie den Browser kurz vor der Stimmabgabe. Es ist möglich, dass schädliche Daten auf Ihrem Computer gespeichert werden, wenn Sie vor der Stimmabgabe gleichzeitig andere Webseiten besuchen. - Geben Sie die E-Voting-Seite jedes Mal manuell ein; legen Sie diese nicht bei Ihren Favoriten/Lesezeichen ab. Das bringt Ihnen die Sicherheit, dass ausschliesslich diese Seite aufgerufen wird. - Leeren Sie den Cache Ihres Browsers (Ctrl+F5), nachdem Sie abge- stimmt haben. Um den Cache zu leeren, können Sie je nach Art des Browsers unter „Extras“ die privaten Daten und den Browserverlauf löschen. Unter diesem Menüpunkt können Sie auch noch andere Sicherheitselemente bearbeiten.
Wie werden mehrfache Stimmabgaben verhindert? Es gibt ein einziges Stimmregister der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer - und zwar für alle Arten der Stimmabgabe (persönlich, brieflich oder elektronisch). Die doppelte Stimmabgabe wird dadurch verunmöglicht, dass bei jeder Stimmabgabe die Stimmrechtsausweis-Nummer im E-Voting-System registriert wird. Eine zweite Stimmabgabe wird dadurch automatisch blockiert. Brieflich eingegangene Stimmrechts-ausweise werden durch das Urnenbüro des Kantons Luzern im E-Voting-System registriert und auch blockiert. Achtung: Der Versuch der doppelten Stimmabgabe kommt gesetzlich einer Wahlfälschung gleich und ist gemäss Art. 282 StGB strafbar.
Wie wird verhindert, dass jemand an meiner Stelle abstimmen kann? Durch die Eingabe von Passwort und Geburtsdatum (Authentifizierung) wird eine missbräuchliche Verwendung Ihres Stimmrechtsausweises verunmöglicht.
Wie steht es um die Geheimhaltung meiner Stimmabgabe? Im Wahllokal werden die Stimmrechtsausweise und die Stimmzettel in separaten Urnen gesammelt. Diese Trennung geschieht auch beim E-Voting. Das geschieht im Moment der Stimmabgabe; zusätzlich dazu wird Ihre Stimme verschlüsselt. So wird verunmöglicht, dass irgendjemand erfährt, welche Person wie abgestimmt hat. Zur Auszählung am Abstim-mungssonntag werden die Stimmen entschlüsselt. Dies geschieht durch das kantonale Urnenbüro. Damit ist das Stimmgeheimnis auch beim E-Voting gewahrt.
Wie steht es mit der Demokratie beim Gebrauch eines Systems, das von der Öffentlichkeit nicht überprüft werden kann? Die öffentliche Kontrolle ist auch beim E-Voting gewährleistet, indem die Genfer Kontrollorgane (Vertretungen aller politischer Parteien) Einsicht in alle technischen und organisatorischen Details beim Abstimmungssystem und bei der Ermittlung der Resultate erhalten. Die Luzerner Behörden verfügen über eine elektronische Test-Urne, mit der das einwandfreie Funktionieren des Systems überprüft werden kann. Zudem kann der Kanton Luzern jederzeit zusätzliche Prüfungen des Genfer E-Voting-Systems verlangen.