Was bedeutet der Begriff E-Voting? In der Schweiz steht der Begriff im Zusammenhang mit der Ausübung der politischen Rechte - d.h. mit Wahlen und Abstimmungen. Vorerst sollen die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer des Kantons Luzern für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) bei Abstimmungen zugelassen werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird geprüft, ob der Einsatz von E-Voting auch für Wahlen geeignet ist.
Warum arbeitet der Kanton Luzern beim E-Voting mit dem Kanton Genf zusammen? Der Kanton Genf hat als erster Kanton die elektronische Stimmabgabe eingeführt und führt seit mehreren Jahren erfolgreich Test-Abstimmungen durch. Zudem verfügt der Kanton Genf über ein ähnliches System des Stimmregisters wie der Kanton Luzern. Aus diesem Grund arbeitet der Kanton Luzern beim E-Voting mit dem Kanton Genf zusammen.