Druck-Logo

Inhalt Alt+0 Kontakt Alt+1 Sitemap Alt+2 Konzernnavigation Alt+3 Navigation Alt+4 Startseite Alt+5

Wer stimmt elektronisch ab?

Grundsätzlich können alle im Kanton Luzern stimmberechtigten Auslandschwei-zerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten elektronisch ab-stimmen. Der Bund macht jedoch eine Einschränkung: Er lässt die elektronische Stimmabgabe nur für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu, die ihren tatsächlichen Wohnsitz in Staaten haben, die das Stimmgeheimnis gewährleisten können. Das sind zurzeit folgende Staaten:

Andorra Argentinien Australien Europäische Union
Japan Kanada Kroatien Liechtenstein
Monaco Neuseeland Norwegen Russland
San Marino Südafrika Südkorea Türkei
Ukraine USA Vatikanstadt Norden von Zypern


Voraussetzung ist zudem, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer spätestens bis zum 55. Tag vor dem betreffenden Abstimmungssonntag im Stimmregister des Kantons Luzern aufgenommen sind. Später registrierte Anmeldungen können wie bisher brieflich oder persönlich abstimmen.

FAQ  

Vorteile von E-Voting

Das E-Voting wird die Teilnahme an Abstimmungen wesentlich erleichtern. Die Kommunikation via Internet ist in der Bevölkerung inzwischen bekannt. E-Voting erleichtert die Teilnahme an Abstimmungen und trägt dadurch zur vermehrten Ausübung der demokratischen Rechte bei. Das Risiko einer Verspätung durch den internationalen Briefverkehr fällt weg.