
Grundsätzlich können alle im Kanton Luzern stimmberechtigten Auslandschwei-zerinnen und -schweizer in eidgenössischen Angelegenheiten elektronisch ab-stimmen. Der Bund macht jedoch eine Einschränkung: Er lässt die elektronische Stimmabgabe nur für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu, die ihren tatsächlichen Wohnsitz in Staaten haben, die das Stimmgeheimnis gewährleisten können. Das sind zurzeit folgende Staaten:
| Andorra | Argentinien | Australien | Europäische Union |
| Japan | Kanada | Kroatien | Liechtenstein |
| Monaco | Neuseeland | Norwegen | Russland |
| San Marino | Südafrika | Südkorea | Türkei |
| Ukraine | USA | Vatikanstadt | Norden von Zypern |
Voraussetzung ist zudem, dass die Auslandschweizerinnen und -schweizer spätestens bis zum 55. Tag vor dem betreffenden Abstimmungssonntag im Stimmregister des Kantons Luzern aufgenommen sind. Später registrierte Anmeldungen können wie bisher brieflich oder persönlich abstimmen.
Vorteile von E-Voting
Das E-Voting wird die Teilnahme an Abstimmungen wesentlich erleichtern. Die Kommunikation via Internet ist in der Bevölkerung inzwischen bekannt. E-Voting erleichtert die Teilnahme an Abstimmungen und trägt dadurch zur vermehrten Ausübung der demokratischen Rechte bei. Das Risiko einer Verspätung durch den internationalen Briefverkehr fällt weg.

