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Sicherheit

Sicheres System
Im Jahr 2001 hatte der Bund ein Pilotprojekt zum E-Voting gestartet. In den Jahren 2003 bis 2006 haben die Kantone Genf, Neuenburg und Zürich unter der Aufsicht des Bundes entsprechende Systeme und Pilot-Abstimmungen erfolgreich durchgeführt. Die Tests haben die Machbarkeit und Sicherheit der Systeme bestätigt.

Stimmgeheimnis gewährleistet
Die Stimmen werden zum Zeitpunkt der Stimmabgabe durch das E-Voting-System von den personenbezogenen Daten getrennt und können nicht wieder zusammen-geführt werden. Die abgegebenen Stimmen werden in der elektronischen Urne anonymisiert gespeichert, und der Zeitpunkt des Stimmeneingangs in der elektronischen Urne ist für das Urnenbüro nicht erkennbar.

Persönlich überprüfen

Während der elektronischen Stimmabgabe müssen Sie auf eine sichere Verbindung achten. Sie wird in der Regel durch ein geschlossenes Schloss-Symbol angezeigt. Mit einem Klick auf das Symbol kann das Zertifikat überprüft werden: Der angezeigte Fingerprint muss mit demjenigen auf Ihrem Stimmrechtsausweis übereinstimmen.