
Der Regierungsrat des Kantons Luzern prüft die Ökologisierung der (heute auf den Hubraum basierenden) Motorfahrzeugsteuer für Personenwagen sowie die Einführung eines auf die Motorfahrzeugsteuer aufsetzenden Bonus-Malus-Systems.
Neben dem Aspekt der Ökologisierung ist auch ein stabiler Steuerertrag ein wichtiges Ziel bei der Erneuerung des Steuersystems. Geprüft wird dabei, die Motorfahrzeugsteuer auf eine neue Bemessungsgrundlage zu stellen.
Im September 2010 wurde eine entsprechende Botschaft (Nr. 171) durch die vorberatende kantonsrätliche Kommission behandelt. Das neue Steuersystem gemäss dieser Botschaft sah als neue Bemessungsgrundlage eine Kombination aus Hubraum und Gesamtgewicht vor; die g CO2/km-Werte als Bemessungsgrundlage zu verwenden wurde verworfen, weil diese Werte erst für Typengenehmigungen ab dem Jahre 2005 durchgehend verfügbar sind und für vorher erstmalig in Verkehr gesetzte Fahrzeuge noch auf Jahre hinaus ein anderes Steuersystem gelten müsste.
Im Januar 2011 fand ein Hearing zur Botschaft statt. Der Kantonsrat hat die Botschaft anschliessend an den Regierungsrat zurückgewiesen und möchte zusätzliche alternative Steuersysteme wie auch Bonus-Malus-Systeme prüfen lassen.
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